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Gesellschaftsvertrag in Syrien

Ahmad Al-Scharaa muss sein Versprechen einlösen

Analyse
von Tina Zintl
Gesellschaftsvertrag in Syrien
SANA

Dem Wiederaufbau Syriens fehlt das Fundament, denn Ahmad Al-Scharaa und seine Übergangsregierung schaffen lieber Fakten als einen gesellschaftlichen Konsens.

In seiner Siegesrede in der Damaszener Umayyaden-Moschee versprach Ahmad Al-Scharaa einen neuen Gesellschaftsvertrag für alle Syrerinnen und Syrer. Etwa 14 Monate später scheint von diesem Versprechen nicht allzu viel übrig: Im März und Juli 2025 begangenen mit der Übergangsregierung affiliierte Truppen Massaker an Alawiten beziehungsweise Drusen, seit Jahresbeginn hat die Armee kurdisch bewohnte Stadtviertel Aleppos und die Provinzen Raqqa und Deir Al-Zur mit Gewalt eingenommen. Derweil lebt weiterhin der Großteil der Bevölkerung in Armut und ein gesamtgesellschaftlich getragener Plan für den Wiederaufbau fehlt ebenso.

 

Zuletzt sagte Scharaa seinen für Mitte Januar geplanten Besuch in Berlin kurzfristig ab, offiziell wegen der Militäroffensive im vormals kurdisch dominierten Nordosten. Doch vor dem Hintergrund der vielen in Deutschland ansässigen Kurden ist die Absage auch ein Eingeständnis der tiefen gesellschaftlichen Verwerfungen, die längst auch in der syrischen Diaspora Kreise gezogen haben – denkbar schlechte Voraussetzungen für einen Gesellschaftsvertrag, den die Nachkriegsherrscher selbst als Ziel vorgegeben haben.

 

Ein Gesellschaftsvertrag bedeutet zunächst die Übereinkunft zwischen Staat und Gesellschaft über gegenseitige Rechte und Pflichten und verleiht somit einem Gemeinwesen Stabilität. Er regelt also die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft und innerhalb der Gesellschaft. Diese gegenseitigen Erwartungen werden entweder explizit in Verfassung, Gesetzen und Abkommen kodifiziert – oder implizit durch Normen und informelle Regeln verankert. In einem funktionierenden Gesellschaftsvertrag verpflichtet sich die Regierung, die staatlichen Funktionen – Schutz, Daseinsvorsorge und die Möglichkeit bürgerlicher Teilhabe – zu garantieren. In allen drei Teilbereichen werden der syrischen Übergangsregierung schwere Versäumnisse vorgeworfen, und die jeweils verfolgten Ansätze und Weichenstellungen geben wenig Hoffnung auf eine neue gesamtgesellschaftliche Ordnung.

 

Der momentane syrische Gesellschaftsvertrag – wenn er überhaupt so benannt werden kann – erfüllt sein Schutzversprechen gegenüber der Bevölkerung nicht. Die Gewalt gegen Zivilisten, insbesondere gegen Minderheiten, hält an, die Opferzahlen sind seit dem Sturz des Assad-Regimes sogar gestiegen. Gräueltaten gegen Alawiten im März, der Terroranschlag auf eine Kirche im Juni, Kämpfe in Suweida im Juli 2025 und Zusammenstöße in Aleppo im Oktober 2025 zeigten, dass das Land wieder in gewaltsamen Auseinandersetzungen zu versinken droht.

 

Im Januar 2026 schließlich nahmen syrische Einheiten zunächst die kurdisch bewohnten Stadtviertel Aleppos Ashrafiyeh und Sheikh Maqsud ein, um anschließend rasend schnell weite Teile des Gebiets unter Kontrolle der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) zu erobern. Der kürzlich verlängerte Waffenstillstand könnte sich wie in der Vergangenheit als brüchig erweisen. Tatsächlich haben die vorrückenden Regierungstruppen bereits Kobane ins Visier genommen – also die Stadt, die vor über einem Jahrzehnt den Wendepunkt im Abwehrkampf der SDF gegen die Dschihadisten des IS markierte.

 

Viele Investitionen fokussieren sich auf Prestigeobjekte wie Luxus-Wohnungen, einen neuen Flughafen und eine U-Bahn

 

Das Gewaltmonopol und die Souveränität Syriens bleiben umkämpft – trotz der Versuche, Armee und Sicherheitsdienste unter einheitliche Kontrolle zu stellen. Die jüngsten Kampfhandlungen sind das Ergebnis des Scheiterns des im März 2025 mit SDF-Kommandeur Mazlum Abdi unterzeichneten Abkommen – genauer gesagt der Umsetzung der Eingliederung. Den im Juni 2025 mit Billigung der USA in syrische Armeedivisionen integrierten ausländischen Kämpfern aus dem islamistischen Spektrum wiederum werden schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Zwar trat Syrien im November während Scharaas Treffen mit US-Präsident Trump publikumswirksam der Anti-IS-Koalition bei, doch die Lage rund um die ehemals durch die SDF bewachten Internierungslager für IS-Kämpfer bleibt unübersichtlich. Zudem zeigt die maßgebliche Unterstützung syrischer Truppen durch die Türkei im Norden, als auch die israelische Besetzung im Süden, wie vielschichtig die Souveränität Syriens untergraben wird.

 

Nach 15 Jahren blutigen Bürger- und Stellvertreterkriegs drohen Feindbilder und die Rivalität gegeneinander kämpfender Milizen, die durch Gebietsgewinne versuchen, Fakten zu schaffen, sich zu verstetigen. Gemessen an dem unermesslichen Leid, das der syrischen Zivilbevölkerung angetan wurde, bleiben innergesellschaftlich Lynchjustiz und Rache noch vergleichsweise im Rahmen – doch die Vorwürfe, dass Sicherheitskräfte in Massaker sowie Vertreibungen und Plünderungen vornehmlich alawitischer Viertel verwickelt sind, wiegen schwer. Ankündigungen der Übergangsregierung, Verstößen nachzugehen und für Recht und Ordnung zu sorgen, bleiben, ohne einen greifbaren Prozess zur Übergangsjustiz, wenig glaubwürdig. Es fehlt ein positives Sicherheitsverständnis, das – abgesehen von einem entschlossenen Vorgehen gegen das Widererstarken des IS – ohne Feindbilder auskommt. Ein Gefühl kollektiver Sicherheit würde zu Demobilisierung führen und könnte so den Grundstein für einen neuen Gesellschaftsvertrag legen.

 

Auch im Bereich der Versorgung und der Bereitstellung öffentlicher Güter fehlt in der Post-Assad-Ära ein funktionaler Gesellschaftsvertrag. Angesichts des immensen Zerstörungsgrads ist es wenig erstaunlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung noch immer in Armut und abhängig von Hilfen oder Rücküberweisungen von Verwandten im Ausland lebt. Es fehlt an Wohnraum und Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Angesichts der klammen Staatskassen hat die syrische Übergangsregierung – und bereits die kommissarische Regierung vor ihr – sehr schnell weitreichende wirtschaftspolitische Entscheidungen getroffen: ein Privatisierungskurs, Budget-Kürzungen, Streichung von Subventionen, entschlossenes Werben um Aufheben der internationalen Sanktionen. Gleichzeitig ging sie entschieden vor gegen den Drogenhandel, von dem Assads Staatsfinanzen zuletzt stark abhängig waren. Das Einwerben ausländischer Direktinvestitionen ist Chefsache, wie Scharaas Staatsbesuche am Golf zeigen. Auch der restrukturierte »Rat für Wirtschaftliche Entwicklung« als federführendes Investitionsgremium untersteht dem Präsidenten.

 

Doch viel zu häufig stehen nicht Dringlichkeit und das Lindern der humanitären Katastrophe im Mittelpunkt des Wiederaufbaus. Viele Investitionen fokussieren sich auf Prestigeobjekte wie Luxus-Wohnungen, einen neuen Flughafen, eine U-Bahn – und konzentrieren sich zudem auf die Hauptstadt. Fehlende Umverteilung und Sparmaßnahmen führen zu steigenden Lebenshaltungskosten, beispielsweise durch empfindlich anziehende Strompreise. Zudem setzen sich Vetternwirtschaft und Korruption fort. Das Einwerben ausländischer Investitionen kommt häufig Partikularinteressen und strategischen Netzwerken zugute – etwa in Richtung der Golfstaaten oder der Türkei.

 

Der neue öffentliche Diskurs bleibt  weitgehend auf einen reinen Meinungsaustausch zwischen Individuen beschränkt

 

Wirtschaftsinteressen sind mit außenwirtschaftlichen Interessen verwoben, und manchmal sogar dem Schutz der syrischen Bevölkerung übergeordnet. So kann die Türkei in Nordsyrien sowohl wirtschaftlich als auch militärisch weitgehend frei agieren. Und im Herbst 2025 waren laut Berichten mit der syrischen Armee affiliierte Milizen beteiligt an Enteignungen und Vertreibungen von Alawiten aus einem Damaszener Vorort, der für den U-Bahn-Bau vorgesehen ist.

 

Ohne eine spürbare Friedensdividende, die breiten Teilen der Bevölkerung zugutekommt, bleibt der neuen politischen Ordnung mittel- und langfristig die Legitimität eines Gesellschaftsvertrags verwehrt. Es fehlt eine Strategie zum Wiederaufbau der einheimischen Wirtschaft, die mit weniger Glanz auskommt, dafür mehr Augenmerk auf ökonomisch soliden, auf lokalen Wertschöpfungsketten beruhenden Wiederaufbau legt. Es fehlen Zuschüsse und Subventionen für die Sanierung oder Neugründung lokaler Unternehmen, auch jenseits der Metropolregion Damaskus. Syrien begibt sich in eine neue Außenabhängigkeit und droht erneut zu einem Rentier-Staat zu werden, der vor allem auf politischen Lagerenten und Außenhilfen basiert.

 

Ausgerechnet im Bereich der Partizipation scheint es zunächst positive Veränderungen gegeben zu haben. Für viele Syrer, die ihr Leben lang in Assads Polizeistaat lebten, bedeutete Scharaas Machübernahme eine revolutionäre Neuerung, weil man sich öffentlich über Politik austauschen und dabei sogar die politische Führung, einschließlich der Person des Präsidenten, kritisieren konnte. Doch dieser neue öffentliche Diskurs birgt auch Risiken. Ohne echten Aussöhnungsprozess und Übergangsjustiz äußert er sich, insbesondere vor dem Hintergrund anhaltender Gewalt, auch als Hassrede in den Sozialen Medien. Viele Syrer beklagen, ihre Mitbürger würden die neuen Freiheiten als Vorrecht der lange unterdrückten, sunnitischen Bevölkerungsmehrheit missverstehen. Partizipation würde damit zum einfachen Mehrheitsentscheid, ohne ein Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz. Dabei läge gerade darin die eigentliche Stärke der multikonfessionellen und multiethnischen Gesellschaft Syriens.

 

Außerdem bleibt der neue öffentliche Diskurs weitgehend auf einen reinen Meinungsaustausch zwischen Individuen beschränkt. Mit engeren Staats-Gesellschafts-Beziehungen oder gar echtem Einfluss auf politische Entscheidungen hat er wenig gemein. Die bisherigen »Meilensteine« eines politischen Übergangs verdeutlichen das: Sowohl die »Syrische Nationale Dialogkonferenz« im Februar 2025 als auch die Verabschiedung einer Übergangsverfassung im März 2025 wurden dem Ziel einer angemessenen Repräsentation nicht gerecht. Im Oktober fanden indirekte Parlamentswahlen zwar statt, allerdings nicht einmal in allen Provinzen und zudem in einem sehr engen durch die politische Exekutive vorgegebenen Rahmen. Insbesondere Minderheitenvertreter, aber auch die meisten Sunniten bemängeln den zunehmenden islamistischen Einfluss auf Politik, Justiz und öffentlichen Raum. Diese islamistische Deutungshoheit bedeutet speziell für Frauenrechte einen massiven Rückschlag – sogar im Vergleich mit dem wenig partizipativen, menschenverachtenden Gesellschaftsvertrag unter dem Assad-Regime.

 

Selbst Investoren aus der syrischen Diaspora benötigen ein Mindestmaß an Vertrauen in Rechts- und Planungssicherheit

 

Syriens Privatisierungs-Kampagne sowie das Einwerben von Auslandsinvestitionen richten sich auch an Syrer im Ausland. Die Übergangsregierung hat erkannt, dass nach Jahren des kriegsbedingten Braindrains die große syrische Diaspora über finanzielle Vermögenswerte sowie Zugang zu internationalen Stakeholdern hat – und somit eine Schlüsselrolle für den Wiederaufbau spielen können. Viele Syrer im Ausland sind ihrem Heimatland verbunden geblieben und erwägen eine Rückkehr, andere sind vielleicht eher als andere Auslandsinvestoren bereit, trotz Risiken in den Wiederaufbau zu investieren.

 

Doch bislang fällt auch hier die Bilanz bescheiden aus. Selbst Investoren aus der syrischen Diaspora benötigen ein Mindestmaß an Vertrauen in Rechts- und Planungssicherheit. Schließlich haben sie sich im Ausland ein neues Leben aufgebaut; ihre Kinder sind häufig dort geboren und besuchen die Schule. Insofern scheuen sie ebenso das Risiko. Zudem fallen ihnen klientelistische Übervorteilung und Seilschaften schneller als nicht-syrischen Investoren ins Auge. Was jedoch die verschiedenen Mitglieder der Diaspora als Mindestmaß betrachten, dürfte von individuellen Präferenzen und persönlichen Hintergründen und Netzwerken abhängen. Insofern beurteilen Syrer im Ausland die Lage vor Ort äußerst unterschiedlich und es besteht die Gefahr einer Selbstselektion derjenigen, die sich über Rücküberweisungen hinaus für ihr Heimatland engagieren wollen – und damit im schlimmsten Fall gesellschaftliche Bruchlinien vertiefen.

 

Seit ihrem Amtsantritt schuf die syrische Übergangsregierung in allen Bereichen Fakten in Richtung eines autoritären Regierungsstils, der nahtlos an die Assad-Herrschaft und die Kriegsordnung anknüpft und keinen echten Übergang bietet – weder wirtschaftlich noch (sicherheits-)politisch. Die Diversität Syriens, die seine eigentliche Stärke sein könnte, spaltet das Land weiterhin. In der Euphorie über den Sturz Assads erkannte das Ausland Scharaas Machtanspruch schnell an und setzte viele Hebel in Bewegung, um internationale Sanktionen gegen Syrien aufzuheben und die HTS sowie der Übergangsregierung angehörende Personen von der Terrorliste zu streichen. Scharaa seinerseits und sein Machtapparat waren in diesem Zeitraum nicht fähig oder willens, das Versprechen eines neuen Gesellschaftsvertrags einzulösen.

 

Internationale Partner sind inmitten der momentanen geopolitischen und -ökonomischen Querelen hauptsächlich an einer wie auch immer gearteten Stabilität Syriens interessiert und agieren verstärkt interessen- statt wertegeleitet. So äußerten europäische Politiker im Windschatten von Trumps Grönland-Kapriolen zunächst allenfalls verhaltene Kritik an Syriens militärischem Vorgehen in Nordost-Syrien – schließlich stellt die Türkei die Südostflanke der NATO. So hält sich die Kritik an Syriens eingeschlagenen innenpolitischen Weg, der für große Teile der Bevölkerung keine Verbesserungen bei Schutz, Versorgung und Teilhabe bringt, in Grenzen. Doch dieses Stillschweigen trägt nichts zur Stabilisierung Syriens bei.


Tina Zintl ist Politikwissenschaftlerin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms »Transformation der Wirtschafts- und Sozialsysteme« am German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

Von: 
Tina Zintl

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