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Verfassungsentwurf in Tunesien

Die Revolution frisst ihre Töchter

Analyse

Viele tunesische Frauen sehen durch den neuen Verfassungsentwurf ihre Privilegien in Gefahr und protestieren – zu Recht. Doch hinter dem Konflikt zwischen religiösen und säkularen Kräften steckt mehr.

Geschickt gewählt war das Datum der Proteste am 13. August in Tunesien, an dem etwa 6000 Demonstranten, vor allem Frauen, auf die Straße gingen: Genau 56 Jahre zuvor hatte Habib Bourguiba, damals noch Ministerpräsident, ein Familiengesetzbuch eingeführt und damit den Grundstein für die weitreichenden Rechte der Frau im Tunesien des letzten halben Jahrhunderts gelegt.

 

So stolz war das Land damals auf seine fortschrittliche Gesetzgebung, dass es den 13. August sogar zum nationalen »Tag der Frau« machte. Heute, gut eineinhalb Jahre nach der Revolution, scheinen diese Rechte auf dem Spiel zu stehen, seitdem islamische Kräfte nach den Wahlen im Oktober im Land die Führung übernommen haben.

 

»Mann und Frau ergänzen sich in der Familie« – so ein Vorschlag für die Formulierung des Artikels 28 der neuen tunesischen Verfassung. Diesen hatte die von Islamisten dominierte Kommission für Rechte und Freiheiten Anfang August in die verfassungsgebende Versammlung eingebracht.

 

Auch wenn Artikel 23 des geltenden Familiengesetzbuches ähnlich klingt, nach dem die Eheleute »bei der Führung der Angelegenheiten der Familie zusammenarbeiten«, steigt durch den Verfassungsentwurf die Angst vieler Frauen vor einer Herabsetzung ihrer Stellung im post-revolutionären Tunesien. Die Empörung war und ist groß – saß doch sogar eine Frau in der Kommission, die den Vorschlag einbrachte.

 

Eine erneute Revolution aber, wie es einige der Demonstrierenden forderten, wird der Problematik kaum Abhilfe schaffen. Denn die Spannungen, die sich seit den Wahlen vom Oktober immer wieder entladen, greifen tiefer: Die konservative Wertvorstellung wird nicht allein von der Ennahda-Partei – als stärkste Fraktion aus den Wahlen im Oktober hervorgegangen – getragen, auch ein großer Teil der Gesellschaft scheint ähnlich zu denken.

 

Ben Ali verstand seine Frauenpolitik als Bollwerk gegen religiösen Fundamentalismus

 

Die Geschichte des tunesischen Familienrechts sucht im arabisch-islamischen Raum ihres Gleichen. Nachdem der Maghreb-Staat sich der französischen Kolonialmacht entledigt hatte, prägten Säkularisten wie der erste tunesische Präsident Bourguiba die Gesetzgebung und besonders die Frauen profitierten davon: Die sonst im Islam übliche einseitige Verstoßung durch den Mann wurde abgeschafft, die Zivilehe eingeführt, Polygamie sogar unter Strafe gestellt.

 

Straffreiheit hingegen gibt es bei Abtreibung seit 1973, in Deutschland kam diese so erst 20 Jahre später. Auch Bourguibas Nachfolger Ben Ali führte diese Politik fort. Durch seine Reformen konnten Frauen ihren Namen und ihre Staatsangehörigkeit an ihr Kind weitergeben, die Gehorsamspflicht der Ehefrau wurde abgeschafft.

 

Frauenrechtsaktivisten von Marokko bis in den Iran fühlten sich unterstützt durch die Möglichkeiten, die sich in Tunesien aufgetan hatten. Das kleine Land galt als großes Vorbild – und als Beispiel dafür, wie wandelbar das islamische Recht sein kann. Dabei war der eigentliche Grund für die Fortschrittlichkeit wohl weniger die innere Überzeugung der tunesischen Führung, als die simple Abwägung zwischen guten politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Europa und einer Annäherung an islamische Kräfte.

 

Während viele arabische Staaten mit ihrer Gesetzgebung immer auch letzteres bezweckten, verstand Ben Ali seine Frauenpolitik als Bollwerk gegen religiösen Fundamentalismus. Islamisten wurden bis zur Revolution im vergangenen Jahr unterdrückt; viele kamen erst vor der Wahl aus dem Exil zurück.

 

Für die Mehrheit der Tunesier sind wirtschaftliche Fragen wichtiger als die Verteidigung ihrer Rechte – noch

 

Das fordert nun seinen Preis: Es zeigt sich, dass die von oben erlassenen Gesetze ihren Weg in die breite tunesische Gesellschaft schlichtweg nicht gefunden haben. »Das Gesetz ist der Gesellschaft weit voraus«, wusste schon 1956 der damalige Justizminister Ahmed Mestiri und scheint damit Recht zu behalten. So steht der Verfassungsentwurf exemplarisch für die Spaltung des tunesischen Volkes.

 

Auf der einen Seite eine junge Generation, die die liberalen Gesetzgebung verinnerlicht hat und weiter nach einer Annäherung an westliche Standards strebt – auf der anderen Seite eine große Mehrheit, die sich eine Art des Zusammenlebens zu wünschen scheint, in der für vollkommene Gleichberechtigung kein Platz ist.

 

Die tunesischen Frauen sind jedoch nicht die einzigen, die sich mit der bitteren Erkenntnis abfinden müssen, dass der Arabische Frühling nicht das bringt, was sie sich wünschen, sondern eben das, was eine Demokratie ausmacht: Die Durchsetzung der Mehrheitsmeinung. Auch in Mubaraks Ägypten wurde vom Staatsapparat beobachtet, wer täglich die Moschee besuchte, die Antwort der Ägypter zeigt sich im Wahlergebnis: Der Triumph der Muslimbrüder.

 

Und es sieht danach aus, dass deren Macht nun die einzige ist, die es mit der des Militärs aufnehmen kann. Gleichzeitig ist das Geschrei im Westen wie in der arabischen Welt groß, sobald der erste Islamist Erfolge in der Öffentlichkeit erzielt. Möchte man einigen Pressestimmen Glauben schenken, so gäben nicht Wenige der Rückkehr der vor-revolutionären repressiven Verhältnisse einer gewählten religiös orientierten Regierung den Vorzug.

 

Doch genau hier liegt der Denkfehler. Die Geschichte europäischer Demokratie ist Jahrhunderte alt, mit Höhen und Tiefen, Rückschlägen und Politikern, die Menschenrechte mit Füßen traten. Zweifellos: Die tunesischen Frauen bei ihrem Kampf nach dem Erhalt ihrer Rechte zu unterstützen ist jede Anstrengung wert. Grundrechte dürfen auch von einer demokratischen Mehrheit nicht verhandelt werden.

 

Nur scheinen für diese Mehrheit wirtschaftliche Fragen momentan wichtiger zu sein als die Verteidigung ihrer Rechte – noch. Denn Demokratie braucht Zeit. Freie Wahlen sind da nur der erste Schritt. Aber der ist gemacht.


Lena-Maria Möller ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Von: 
Lena-Maria Möller und Jannik Veenhuis

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